Einbürgerungsrechtliche Folgen einer Mehrehe;
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2018

Recht3_Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass sich ein Ausländer nicht in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet hat, wenn er im Ausland eine Zweitehe begründet. Eine nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz mögliche privilegierte Einbürgerung kommt in einem solchen Fall nicht in Betracht. Dagegen steht eine Zweitehe einem wirksamen Bekenntnis des Ausländers zur freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht entgegen. Soweit die weiteren Voraussetzungen einer Anspruchseinbürgerung vorliegen, kann also dennoch ein Anspruch auf Einbürgerung bestehen.

LKT Rundschreiben Nr. 475/2018 [PDF-Dokument: 61 kB]

18.09.2018